Das Leistungsspektrum für gemeinnützige Vereine
Die geordnete Verwaltung der Vereinsfinanzen, zuverlässige Erfüllung der steuerlichen
Pflichten und eine gut organisierte Buchhaltung - alles Dinge, die in Ihrem Verein schon
Wirklichkeit sind ? Dann brauchen Sie nicht weiterzulesen.
Oder wissen Sie doch nicht genau
ob und wann Sie Rücklagen für Investitionen bilden dürfen (das Steuerrecht schreibt in § 55 AO
eine zeitnahe Mittelverwendung vor) ? Ist Ihnen der Unterschied zwischen dem Zweckbetrieb
(§ 65 AO) und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§64 AO) wirklich geläufig?
Können Sie aus Ihrer Vereinsbuchhaltung jederzeit erkennen, ob die Besteuerungsgrenze von
EUR 35.000 (bis 2007: 30.678) bereits vor Ablauf des Geschäftsjahres übersprungen ist und Sie wirkungsvolle
Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, um eine drohende Steuerpflicht zu vermeiden ?
Dann stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus der Beratung anderer gemeinnütziger
Vereine gerne zur Verfügung.
Fordern Sie für alle Tätigkeiten ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!
Kontakt: stephan.esser@datevnet.de
Steuererklärungen und Beratung für Vereine:
Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Gemeinnützigkeitserklärungen - und alle weiteren Steuerarten -
Ein gemeinnütziger Verein ohne besondere wirtschaftliche Betätigung wird alle drei Jahre vom
Finanzamt zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit aufgefordert. Bei der
Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und beim Ausfüllen des Erklärungsvordrucks bin ich
Ihnen behilflich.
Sobald jedoch eine wirtschaftliche Betätigung hinzukommt, ist bereits die Umsatzsteuer ein Thema.
Falsche Rechnungstellung oder die unberechtigte Nutzung der Kleinunternehmerreglung führt
langfristig zu einem unübersehbaren Schaden, der einen kleinen Verein schnell in existenzielle
Finanznot bringen kann.
Spätestens bei der Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen
beim Bestehen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist der ehrenamtliche Vorstand eines
Vereines oft überfordert. Hier ist die Sicherheit einer vollständigen und ordnungsgemäßen
Abrechnung mit dem Finanzamt unentbehrlich.
Buchführung für Vereine
Die Vereinsbuchführung sollte unbedingt die steuerliche Vierteilung eines gemeinnüztigen Vereins
vollständig abbilden. Die Branchenlösung der DATEV, welche bei mir zum Einsatz kommt, bietet hier
vorbildliche Übersicht.
Organisationsberatung
Die Überprüfung der Kassenführung und Organisation der Buchhaltung auf die Einhaltung der steuerlichen
Vorgaben gehört ebenfalls zu meinen Dienstleistungen. Gerne führe ich eine Analyse Ihrer bestehenden Verhältnisse durch und
berate Sie bei der Durchführung von Verbesserungen.
Wollen Sie sich als Vorstände eines gemeinnützigen Vereines einmal aus erster Hand über die steuerlichen
Anforderungen informieren? Ich würde mich über eine Einladung zu Ihrer Vorstandssitzung freuen
und alle Ihre Fragen kompetent beantworten.
Lohnabrechnung
Übungsleitervergütungen, Minijobs, Studenten als Aushilfen ?
Durch die Anwendung der stets aktuellen Lohnabrechnungsprogramme der DATEV und andauernde
Fortbildung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bietet eine von mir erstellte
Lohnabrechnung auch für Vereine die beste Gewähr auf Richtigkeit.
Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
Für kleine Vereine ist eine einfache Darstellung der Einnahmen und Ausgaben zum Nachweis von
Mittelherkunft und Mittelverwendung ausreichend. Sobald allerdings steuerliche Pflichten wie
z.B. die Umsatzsteuer tangiert werden, sollte auch die gesamte Gewinnermittlung bzw. der
Jahresabschluß mit Bilanz und G&V nach allgemeinen steuerlichen und handelsrechtlichen
Gesichtspunkten erstellt werden.
Für die Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG ist ab 2005 das amtliche
Formular EÜR zu beachten.