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Sie um Verständnis dafür, dass Fragen zu steuerlichen Problemfeldern nur
gegenüber Mandanten sofort beantwortet werden. In allen anderen Fällen wird eine
Erstberatungsgebühr (maximal 180 EURO, zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%, also derzeit insgesamt EUR 214,20) nach § 21 StBGebV erhoben, die vor
Auskunftserteilung fällig wird. Ggf. sind weitere Angaben von Ihnen
erforderlich. Sie erklären sich mit der Anfrage ausdrücklich bereit, weitere
persönliche Angaben und ggf. Unterlagen zum Sachverhalt auf Anforderung zu übermitteln. Sollte durch unzureichende Angaben
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jeden Fall ein Pauschalhonorar von 75 EUR (zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%), also insgesamt EUR 89,25). Für weitergehende Tätigkeiten können
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Die AGB in der jeweils neuesten Fassung werden Bestandteil
dieser Anfrage. Sie werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung auf Ihre Anfrage zugesandt. Die AGB werden danach durch eine Bestätigungs-Mail von Ihnen Vertragsbestandteil.
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